Stiftungsorgane
Der Stiftungsversammlung gehören alle Stifter an, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Diese Mitgliedschaft dauert drei Jahre, ab 10 000 Euro ist sie auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung wählt unter anderem den Stiftungsrat.
Hinter der Tuttlinger Bürgerstiftung stehen über 110 Stifterinnen und Stifter - Tuttlinger Bürger, Firmen und Institutionen sowie die Stadt Tuttlingen. Die Geschicke der Stiftung bestimmen die Stiftungsorgane. Ihre Aufgaben sind in der Satzung definiert.
Vorstand:
Der Vorstand führt die Stiftung, setzt Prioriäten und entscheidet über die Vergabe der Stiftungsmittel. Ihm zur Seite steht der Geschäftführer.
Dr. Frank Breinlinger (Vorsitzender)
Irmgard Dinkelaker (Stellvertreterin)
Wilfried Sauter
Regina Storz-Irion
Stiftungsrat:
Der Stiftungsrat wählt unter anderem die Vorstandsmitglieder, kontrolliert die Wirtschaftsführung und verabschiedet den Jahresabschluss.
Dr. Sebastian Braun-Lüdicke (Vorsitzender)
Anna-Maria Ehrmann-Schindlbeck (Stellvertreterin)
Oberbürgermeister Michael Beck
Rainer Buggle
Klaus-Günter Eberle
Ingo Fauser
Rebecca Knopf
Dr. Ulrike Martin
Dr. Hans Roll
Markus Waizenegger
Geschäftsführer:
Arno Specht
Stiftungsversammlung:
Der Stiftungsversammlung gehören alle Stifter an, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Diese Mitgliedschaft dauert drei Jahre, ab 10 000 Euro ist sie auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung wählt unter anderem den Stiftungsrat.
Dokument zum Download:
PDF-Dokument [54.7 KB]