Stiftungsorgane
Der Stiftungsversammlung gehören alle Stifter an, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Diese Mitgliedschaft dauert drei Jahre, ab 10 000 Euro ist sie auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung wählt unter anderem den Stiftungsrat.
Hinter der Tuttlinger Bürgerstiftung stehen über 110 Stifterinnen und Stifter - Tuttlinger Bürger, Firmen und Institutionen sowie die Stadt Tuttlingen. Die Geschicke der Stiftung bestimmen die Stiftungsorgane. Ihre Aufgaben sind in der Satzung definiert.
Vorstand:
Der Vorstand führt die Stiftung, setzt Prioriäten und entscheidet über die Vergabe der Stiftungsmittel. Ihm zur Seite steht der Geschäftführer.
Dr. Frank Breinlinger (Vorsitzender)
Irmgard Dinkelaker (Stellvertreterin)
Dr. Branka Rogulic
Wilfried Sauter
Regina Storz-Irion
Stiftungsrat:
Der Stiftungsrat wählt unter anderem die Vorstandsmitglieder, kontrolliert die Wirtschaftsführung und verabschiedet den Jahresabschluss.
Dr. Sebastian Braun-Lüdicke (Vorsitzender)
Oberbürgermeister Michael Beck
Rainer Buggle
Klaus-Günter Eberle
Anna-Maria Ehrmann-Schindlbeck
Ingo Fauser
Rebecca Knopf
Dr. Ulrike Martin
Dr. Hans Roll
Markus Waizenegger
Geschäftsführer:
Arno Specht
Stiftungsversammlung:
Der Stiftungsversammlung gehören alle Stifter an, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Diese Mitgliedschaft dauert drei Jahre, ab 10 000 Euro ist sie auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung wählt unter anderem den Stiftungsrat.
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