Spenden und Stiften

Sie wollen die Arbeit der Tuttlinger Bürgerstiftung unterstützen? Das freut uns. Und Möglichkeiten dazu gibt es viele. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Spendenaktion aus Anlass eines runden Geburtstages? Oder einer Sammlung am Rande eines Betriebsfestes? Denn die Größe des Betrages spielt keine Rolle - auch mit vielen kleinen Beiträgen können wir viel erreichen. Die Tuttlinger Bürgerstiftung freut sich über jeden Beitrag. Und hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

-     Die Spende: Jeder Betrag, den Sie spenden, kommt unmittelbar der Arbeit der Tuttlinger Bürgerstiftung zu Gute. Spenden werden zeitnah und in voller Höhe für die Stiftungsarbeit verwendet.

 

-     Die Zustiftung: Mit einer Zustiftung stocken Sie das Stiftungskapital auf. So steigen auch die Zinserträge, so dass die Stiftung langfristig an Spielraum gewinnt. Ab einem Betrag von 250 Euro werden Sie für zunächst drei Jahre Mitglied der Stiftungsversammlung und können sich an den Wahlen zum Stiftungsrat beteiligen. Ab einer Zustiftung von 10 000 Euro gehören Sie der Stiftungsversammlung auf Lebenszeit an.

 

Selbstverständlich sind Zustiftungen genau so steuerlich abzugsfähig wie Spenden.

 

 

Unsere Bankverbindungen:

 

Kreissparkasse Tuttlingen – DE31 6435 0070 0008 5172 34 - SOLADES1TUT