Förderung durch die Stiftung

Die Tuttlinger Bürgerstiftung versteht sich als Unterstützung für Tuttlinger Vereine, Kirchen, Schulen, Kindergärten, Initiativen und sonstige Institutionen in der Stadt Tuttlingen. Dabei gelten folgende Grundsätze:

 

-     Die Tuttlinger Bürgerstiftung betreibt Projektförderung. Das heißt: Eine Hilfe oder Unterstützung für Einzelpersonen ist nicht möglich.

-     Gefördert werden ausschließlich Projekte in der Stadt Tuttlingen und ihren Stadtteilen.

-     Fördergelder für Projekte beantragen können sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen, wenn sie ihre Förderanträge stichhaltig begründen können.

 

Generell nicht förderfähig sind

 

-     Kommerzielle Veranstaltungen und Einmalaktionen

-     Großprojekte mit dem entsprechendem Finanzbedarf

-     Projekte, die zu den Pflichtaufgaben der öffentlich rechtlichen Körperschaften gehören sowie gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben

-     Politische Gruppen oder rein religiöse Zwecke

-     Projekte außerhalb des Stadtgebietes

 

Die Stiftung veröffentlicht einmal jährlich – in der Regel im Frühsommer - eine Ausschreibung, auf die hin Fördergelder beantragt werden können. Die Ausschreibung gliedert sich in

 

-     die themenbezogene Ausschreibung, mit der die Stiftung jährlich wechselnd inhaltliche Akzente setzt.

-     die offene Ausschreibung, auf die sich auch Projekte bewerben können, die nicht durch das Jahresthema erfasst werden.

 

Die aktuelle Ausschreibungsphase läuft bis zum 23. Juni 2022. Mehr Infos finden Sie hier:

 

Ausschreibung 2022/23

 

Anträge nimmt die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung schriftlich oder per E-Mail entgegen:

 

Tuttlinger Bürgerstiftung
Geschäftsstelle
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
info@tuttlinger-buergerstiftung.de
0 74 61/ 99 -201

 

Die Bewerbung erfolgt formlos. Eine kurze Beschreibung des Projekts sowie des voraussichtlichen Finanzbedarfs reichen in der ersten Stufe aus.

 

Über die Vergabe der Förderprämien entscheidet der Stiftungsvorstand. Die Übergabe der Förderbescheide erfolgt in der Regel Anfang Dezember.

 

Generell lässt die Satzung der Tuttlinger Bürgerstiftung eine breite Art der Förderung zu. Soziale Zwecke können ebenso gefördert werden wie kulturelle Themen, die Förderung des Sports, des Umwelt- und Naturschutzes oder der politischen Bildung.