Bürgerstiftung schreibt Projektförderung aus - Bildung sowie Suchtprävention als Schwerpunktthemen

Bildung und Teilhabe ist eines der Schwerpunktthemen, das sich die Tuttlinger Bürgerstiftung für das kommende Jahr vorgenommen hat. Darüber hinaus sind im Rahmen der offenen Projektförderung auch wieder Zuschüsse zu anderen Projekten möglich. Bis zum 30. September können sich Vereine, Schulen, Kirchen und andere Institutionen wieder um Fördergelder bewerben.

 

„Von den Bildungschancen eines Menschen hängt oft sein ganzer weiterer Lebensweg ab“, sagt Stftungs-Vorsitzender Ortwin Guhl. Aufgabe der Gesellschaft sei es daher, Kindern die bestmöglichen Bedingungen mitzugeben. Die Tuttlinger Bürgerstiftung möchte dies in diesem Jahr besonders unterstützen: „Bildung und Teilhabe“ ist daher das Leitthema, zu dem gezielt förderungswürdige Projekte gesucht werden. Dies können sowohl Angebote sein, die Kinder und Jugendliche direkt bei schulischen Problemen unterstützen als auch Projekte, die kreative Begabungen oder das Sozialverhalten fördern. „Der Bildungserfolg hängt schließlich von den unterschiedlichsten Faktoren ab“, so Guhl, entsprechend vielfältig können auch die Projekte sein.

 

Neben dem Thema Bildung wird die Bürgerstiftung auch in diesem Jahr wieder die Suchtprävention fördern. Hier wurden in Kooperation mit der Polizei und verschiedenen Schulen mehrere Programme entwickelt, die auch in diesem Jahr fortgeführt werden. „Dieses Projekt ist bewusst ist bewusst langfristig angelegt, um dauerhaft zu wirken“, so Guhl.

 

Neben den beiden Schwerpunkten gibt es wieder die offene Projektförderung. Hier können Bewerbungen zu Projekte eingereicht werden, die zu keinem der beiden Schwerpunktthemen passen, aber dennoch als förderungswürdig empfunden werden. Die Satzung der Bürgerstiftung lässt hier breiten Raum: Projekte zu sozialen Themen können ebenso unterstützt werden wie kulturelle Beiträge oder Aktionen zum Umweltschutz. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte auf Tuttlingen bezogen sein müssen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Einzelpersonen.

 

Für die Bewerbung reicht ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, worum es in dem Projekt geht, welchen Finanzbedarf es insgesamt hat, und welche Unterstützung durch die Bürgerstiftung benötigt wird. Die Bewerbung kann dann bis zum 30. September per Post an die Tuttlinger Bürgerstiftung, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen, oder per Mail an info@tuttlinger-buergerstiftung.de geschickt werden.