Stiftungsorgane

Der Stiftungsversammlung gehören alle Stifter an, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Diese Mitgliedschaft dauert drei Jahre, ab 10 000 Euro ist sie auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung wählt unter anderem den Stiftungsrat.

Hinter der Tuttlinger Bürgerstiftung stehen über 110 Stifterinnen und Stifter - Tuttlinger Bürger, Firmen und Institutionen sowie die Stadt Tuttlingen. Die Geschicke der Stiftung bestimmen die Stiftungsorgane. Ihre Aufgaben sind in der Satzung definiert.

 

Vorstand:

 

Der Vorstand führt die Stiftung, setzt Prioriäten und entscheidet über die Vergabe der Stiftungsmittel. Ihm zur Seite steht der Geschäftführer.

 

Dr. Frank Breinlinger (Vorsitzender)

Irmgard Dinkelaker (Stellvertreterin)

Wilfried Sauter

Regina Storz-Irion

 

Stiftungsrat:

 

Der Stiftungsrat wählt unter anderem die Vorstandsmitglieder, kontrolliert die Wirtschaftsführung und verabschiedet den Jahresabschluss.

 

Dr. Sebastian Braun-Lüdicke (Vorsitzender)

Anna-Maria Ehrmann-Schindlbeck (Stellvertreterin)

Oberbürgermeister Michael Beck

Rainer Buggle

Klaus-Günter Eberle

Ingo Fauser

Rebecca Knopf

Dr. Ulrike Martin

Dr. Hans Roll

Markus Waizenegger

 

Geschäftsführer:

 

Arno Specht

 

Stiftungsversammlung:

 

Der Stiftungsversammlung gehören alle Stifter an, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Diese Mitgliedschaft dauert drei Jahre, ab 10 000 Euro ist sie auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung wählt unter anderem den Stiftungsrat.

 

 

Dokument zum Download:

Satzung - verabschiedet 15_05.pdf
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